: Externe OP-Erlaubnis
Leitende Ärzte dürfen nach den Worten von Wissenschaftssenatorin Krista Sager (GAL) nach schwerer Krankheit erst nach einem externen Gutachten und der Zustimmung der Krankenhausleitung wieder an den OP-Tisch zurückkehren. Auf diese seit April gültige Regelung wies Sager ges-tern hin. Dadurch werde verhindert, dass ein Arzt nach schwerer Krankheit ohne Kenntnis der Klinikleitung wieder operiert. „Im Frühjahr hat sich das UKE verpflichtet, dieses Regelwerk in Zukunft anzuwenden“, sagte Sager. Ein renommierter Herzchirurg, der 1998 eine schwere Hirnblutung erlitt, soll trotz seiner dadurch verursachten Behinderungen wie Konzentrationsschwäche, Lähmungen und Sprachstörungen weiter operiert und dabei mehrere Menschen schwer geschädigt haben, darunter einen kleinen Jungen. „Wir ermitteln in 21 Fällen“, erklärte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft Rüdiger Bagger. Die Krankenakten mit den OP-Berichten würden derzeit ausgewertet. Es sei nicht klar, ob der Professor an den Operationen direkt beteiligt war, nur assistiert oder zugesehen habe. lno/taz
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