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Exportkontrolle ohne 007

■ Bundesrat stimmt der Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes nicht zu/ Auch auf der Jagd nach Waffenhändlern soll das Zollkriminalinstitut Briefe nicht öffnen und Telefone nicht abhören dürfen

Bonn (taz) — Nach dem Willen des Bundesrates sollen Zollfahnder nicht auf Geheimdienstmethoden zurückgreifen, um Waffenhändlern und Technologiesöldnern das Handwerk zu legen.

Deshalb verwies die Länderkammer gestern die vom Bundestag unter dem Druck zahlreicher Exportskandale hektisch verabschiedete Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes an den Vermittlungsausschuß. Zwar herrschte Konsens über die grundsätzliche Notwendigkeit schärferer Exportbestimmungen und härterer Strafen für Verstöße. Die Geister schieden sich aber an den weitgehenden Befugnissen zur Telefon- und Postüberwachung, mit denen die Regierung das Zollkriminalinstitut ausstatten will. Dagegen hatten die Sozialdemokraten bereits im Bundestag verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken angeführt, denen sich im Bundesrat nun auch einzelne Vertreter koalitionsregierter Länder anschlossen.

Wie die taz gestern berichtete, herrschte schon in der Vergangenheit bisweilen ein rechtlich fragwürdiger Datenfluß zwischen Zollfahndung und Bundesnachrichtendienst. Die Zollfahnder haben offenbar mehrfach Namen von Firmen und Geschäftsleuten an den Bundesnachrichtendienst weitergegeben, weil ihnen diese Firmen wegen zweifelhafter Auslandsgeschäfte aufgefallen waren. Verwickelt war jeweils das Verbindungsbüro des BND in Düsseldorf.

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