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Exhibitionist muß nicht an den Pranger

Toronto (rtr) – Einem wegen Masturbierens in der Öffentlichkeit verurteilten Kanadier bleibt der wohl peinlichste Gang seines Lebens erspart. Ein Gericht in Toronto entschied in der Nacht zu Donnerstag, daß Marvin Mezquita-Duenas entgegen einer früheren Anordnung nicht fünf Tage lang vor dem Rathaus ein Schild mit der Aufschrift tragen muß: „Ich habe ein unanständiges Vergehen im Stadtpark begangen.“ Der Mann wurde verurteilt, weil er im vorigen Jahr vor zwei Joggerinnen masturbiert hatte. Er muß sich aber psychiatrisch behandeln lassen und darf anderthalb Jahre keine öffentlichen Parks betreten.

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