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in kürze ROSENKRIEGEx zahlt Detektiv

Detektivkosten, die bei Ausspähung des „Liebeslebens“ des Expartners angefallen sind, müssen ggf. vom bespitzelten Ehepartner bezahlt werden, jedenfalls wenn ein konkreter Verdacht erhärtet werden sollte, so das Oberlandesgericht Koblenz. (Az.: 11 WF 70/02). (dpa)

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