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Ex-Verfassungsrichter Hirsch für Streichung des Paragraphen 218

Hamburg (dpa) — Der Abtreibungsparagraph 218 kann nach Meinung des früheren Bundesverfasssungsrichters Martin Hirsch ersatzlos gestrichen werden. Hirsch, der dem Senat des Bundesverfassungsgerichts angehörte, der 1975 die Abtreibungsregelung der sozial-liberalen Koalition zu Fall brachte, sagte der 'Hamburger Morgenpost‘ (Dienstagausgabe), das Strafrecht könne Abbrüche nicht verhindern. „Bei sozialer Not muß nicht abgetrieben werden. Das kann man mit sozialen Maßnahmen verhindern.“ Hirsch wandte sich gegen den Plan von Familienministerin Hannelorde Rönsch (CDU), den Arzt über eine Abtreibung entscheiden zu lassen. „Ob eine Abtreibung notwendig ist, kann nur die Frau entscheiden, nicht der Arzt.“