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Ex-Veba-Vorstand muss ins Gefängnis

Bochum/Leipzig (dpa) – Heinz Gentz, langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der Veba Immobilien AG (Bochum), muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig bestätigte in einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung die Verurteilung des 67-Jährigen und verwarf seine Revision. Das Landgericht Bochum hatte den früheren Veba-Vorstand im vergangenen Februar wegen Steuerhinterziehung, Untreue, Beihilfe zur Untreue und Titelmissbrauch verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatte Gentz 132.000 Mark an Steuern hinterzogen.

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