Ex-Minister scheitert mit Klage: Rentenkürzung für DDR-Obere bleibt
Die Kürzung der Renten für ehemalige DDR-Funktionäre ist grundgesetzkonform. Das Verfassungsgericht wies die Klage eines Ex-DDR-Umweltministers ab.
KARLSRUHE dpa | Die Begrenzung der Rentenansprüche für ehemalige DDR-Minister und andere hohe Funktionäre ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass die an solche Führungskräfte gezahlten Entgelte zu einem gewissen Teil nicht durch Leistung, sondern als Belohnung für politische Anpassung erworben wurden, sei nicht zu beanstanden (Az. 1 BvL 9/06 und 1 BvL 2/08).
Ein ehemaliger DDR-Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie ein stellvertretender Minister für Leichtindustrie hatten gegen die Berechnung ihrer Renten geklagt. Für eine bestimmte Gruppe hoher Funktionäre - darunter Minister, stellvertretende Minister und stimmberechtigte Mitglieder von Staats- oder Ministerrat - ist eine Begrenzung der Rentenansprüche vorgesehen. Die dadurch bewirkte Rentenkürzung rechtfertigte sich "aus dem gesetzgeberischen Anliegen, ein rentenrechtliches Fortwirken eines Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern", so das Gericht.
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