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Ex-DDRler dürfen ihr Geld behalten

Die DDR will künftig darauf verzichten, das Vermögen ehemaliger Bürger zu beschlagnahmen. Für das Vermögen von Bürgern, die der DDR den Rücken gekehrt haben, sollen keine staatlichen Treuhänder mehr eingesetzt werden. Dies geht aus einer Neuregelung für die Behandlung des Vermögens ehemaliger DDR-Bürger hervor, die der amtierende DDR -Finanzminister Ernst Höfner angewiesen hat. Wie die amtliche Nachrichtenagentur 'adn‘ gestern weiter meldete, wurde die entsprechende Anordnung vom 20.August 1958 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10.Juni 1953 verlassen haben, aufgehoben.

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