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Ex-Böhse-Onkelz-Sänger verurteiltZwei Jahre Knast für Kevin Russell

Kevin Russell, früher Sänger der Böhsen Onkelz, ist zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 46-Jährige war wegen gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht angeklagt.

Verurteilt: Kevin Russell. Bild: dpa

FRANKFURT/M dapd | Der wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht angeklagte ehemalige Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Frankfurter Landgericht verkündete dieses Urteil am Montag.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahre und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung nannte kein konkretes Strafmaß. Ihrer Ansicht nach bestehen jedoch Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Russell vor, am Silvesterabend 2009 unter Drogeneinfluss einen schweren Unfall auf der A 66 verursacht zu haben. Er soll mit Tempo 230 auf einen deutlich langsameren Kleinwagen aufgefahren sein.

Der Kleinwagen geriet in Brand, andere Verkehrsteilnehmer zogen die beiden schwer verletzten Opfer aus dem brennenden Fahrzeug, während der Unfallverursacher zu Fuß flüchtete.

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4 Kommentare

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  • IN
    Ihr Name Falke 0256

    denke mal mit 27 monaten ist kevin russel noch sehr

    gut weggekommen.

    nur gut,das das die onkelz nicht mehr gibt.

    ich war auch ein fan von ihrer musik.

    den beiden opfern kann man nur gute besserung wünschen.

  • J
    Jens

    Liebe TAZ wenn Ihr das könnt wäre ich euch verbunden wenn Ihr an dem Fall dranbleiben könntet.

     

    27 Monate ist ein Witz die beiden Opfer sind für den Rest Ihres Lebens behindert. Hoffentlich treibt Ihn diese Körperverletzung in den finanziellen Ruin.

     

    Ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss müsste fast mit 100%iger Sicherheit Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

     

    Für mein Rechtsverständnis müsste eigentlich er alles bezahlen. Unfallkosten, behandlung der Opfer, Polizeieinsatz da Gefährdung des Straßenverkehrs.

  • A
    atypixx

    Ein paar Sätze aus der Urteilsbegründung wären schon schön gewesen. Schade. Gewünscht hätte man sich etwa, weshalb Vorsatz hinsichtlich der gefährlichen Körperverletzung angenommen wurde. Offensichtlich ist das nämlich nicht unbedingt.

  • HD
    Hans Dampf

    ... plus 5 Jahre für Shizemusik mit Deppentexten. Wohl bekomm's!