■ Am Rande: Ex-Anwalt vor Gericht wegen „Aktion Rose“
Rostock (dpa) – Wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung muß sich ab heute ein früherer Staatsanwalt der DDR vor dem Landgericht Rostock verantworten. Dem 74jährigen Schweriner wird aktive Teilnahme an der Enteignungswelle im Hotel- und Gastgewerbe im Bezirk Rostock von 1953 vorgeworfen, die als „Aktion Rose“ bekannt wurde. Der damals 28jährige soll sich in neun Fällen schuldig gemacht haben. Damals waren Hotels und Häuser mit einem Wert von 30 Millionen Ost- Mark beschlagnahmt worden.
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