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■ AsylEuropäische Regelung

Bonn (dpa) – Der Bundestag hat gestern in erster Lesung das Gesetz zum sogenannten Dubliner Übereinkommen befürwortet, in dem die Zuständigkeiten der Staaten der Europäischen Union (EU) für Asylverfahren geregelt sind. Unter anderem wird festgelegt, daß derjenige Staat einen Asylantrag prüfen muß, in den der Flüchtling zuerst eingereist ist oder für den er eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

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