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Europäische ArbeitslosenkasseStreit über mehr Schutz für Arbeitslose

Erst im Dezember beschloss die EU, künftig bessere Verkehrungen gegen Finanzkrisen treffen zu wollen. Bei ersten Maßnahmen hapert es.

Von „wollen“ oder „fordern“ könne in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung keine Rede sein Foto: reuters

Brüssel taz | Die EU will sich besser gegen Wirtschaftskrisen wappnen. Das hat der EU-Gipfel im Dezember beschlossen – im Prinzip. Doch sobald es konkret wird, gibt es Streit, wie sich am Beispiel einer europäischen Arbeitslosenkasse zeigt. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sah sich sogar zu einem peinlichen Dementi genötigt.

Es sei nicht richtig, dass Juncker eine europäische Arbeitslosenversicherung „wolle“ oder „fordere“, teilte die EU-Kommission am Wochenende in einer ungewöhnlichen „Klarstellung“ mit. Der Luxemburger erhebe keineswegs die „Forderung nach einem neuen Kriseninstrument“, betonte eine Sprecherin. Entsprechende Berichte seien falsch.

Juncker habe vielmehr „einen Mechanismus für die Abfederung von asymmetrischen, externen Schocks vorgeschlagen, der auch Rückversicherungen für nationale Arbeitslosenversicherungen beinhalten kann.“

Das klingt nicht nur verwirrend – es ist es auch. Denn im Kern geht es sehr wohl um eine europäische Arbeitslosenkasse, wie sie seit Jahren in Brüssel diskutiert wird. Länder, die unverschuldet in eine Krise rutschen, sollen – so die Idee – weiter Arbeitslosenhilfe zahlen können und nicht gezwungen werden, die Bezüge aus Geldmangel zu kürzen. Als Vorbild gilt Deutschland.

Scholz plant Arbeitslosen-Rückversicherung

Anders als viele andere EU-Länder strich die Bundesregierung in der Finanzkrise nicht die Hilfen für Arbeitslose zusammen. Dies half Deutschland dabei, besser durch die Krise zu kommen als andere Länder.

Die EU will dieses Modell nun nutzen, um sich auf künftige Schocks vorzubereiten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat bereits einen Vorschlag vorgelegt. Er plant eine europäische Arbeitslosen-Rückversicherung. Dabei würden die EU-Länder nicht direkt für die Arbeitslosen in anderen Staaten aufkommen, sondern ihre nationalen Arbeitslosen-Kassen wechselseitig absichern. Scholz will damit dem Einwand vorbeugen, er plane eine „Transferunion“ auf Kosten der deutschen Steuerzahler.

Kurz vor dem EU-Gipfel im Dezember bekräftigte er seine Idee. Er werde dafür auf EU-Ebene werben, sagte der SPD-Politiker, einige Unterstützer habe er schon gefunden. Doch ausgerechnet Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) trat auf die Bremse. Sie verhinderte, dass Scholz’ Vorschlag auf die offizielle EU-Reformagenda kam.

„Schneller wieder auf die Beine kommen“

Hat Merkel nun auch Juncker in die Schranken gewiesen? Der Verdacht liegt nahe, doch beweisen lässt es sich nicht. Klar ist nur, dass der Streit weitergeht. „Wir setzen uns für eine europäische Arbeitslosen-Rückversicherung ein, um Europas Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in schweren Krisen abzusichern“, erklärt Jens Geier, Chef der SPD-Gruppe im Europaparlament.

Auch Deutschland profitiere davon, „wenn sich die Menschen in anderen EU-Staaten unsere Waren leisten können, weil sie aus einem Tief schneller wieder auf die Beine kommen“. Der Europawahlkampf ist eröffnet – und die Arbeitslosenkasse der EU dürfte dabei einen prominenten Platz einnehmen.

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1 Kommentar

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  • Inzwischen werden Arbeitslose ja mehr und mehr geschützt. So auch in einem aktuellen Hartz 4 Urteil (Quelle: www.arbeitslosenkr...-anrechnungsfrei/). Dort hat ein Kläger gegen das Jobcenter geklagt, weil dieses die 50 Euro Taschengeld die ihm seine Oma jeden Monat zu Bewerbungszwecken gab, bei der Ermittlung der zustehenden Hartz 4 Leistungen berücksichtigt hatte.

    Der betroffene erhob Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung des Taschengeldes. Die Begründung: Die 50 Euro seinen nicht dazu gedacht den Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Das Sozialgericht Düsseldorf hob den Widerspruchsbescheid des Jobcenters auf und verpflichtete das Jobcenter, die fehlerhaften Bescheide per Änderungsbescheid zu korrigieren und die Leistungen nach SGB II künftig ohne Anrechnung der 50 Euro zu gewähren.