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Euro-Umstellung

Der Senat hat beschlossen, die Geldbeträge in Rechtsverordnungen genau nach dem festgelegten Umrechnungskurs auf Euro umzustellen. Ausgenommen sind Wertgrenzen und Bußgelder. Sie werden im Verhältnis zwei Mark zu einem Euro umgestellt und verringern sich so um 2,2 Prozent. Verordnungen gibt es zum Beispiel zu den Kita-Beiträge oder der Verzinsung öffentlicher Baudarlehen.

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