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■ Euro-GerichtBRD verurteilt

Straßburg (AFP) – Die BRD hat mit einer Hausdurchsuchung in der Kanzlei eines Anwalts der Freiburger „Bunten Liste“ gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Zu diesem Schluß kam der Europäische Gerichtshof. In einem mit „Klaus Wegner – im Namen der Bunten Liste“ unterzeichneten Schreiben an einen Richter des Amtsgerichts Freiburg vom 10.Dezember 1985 war dem Richter „Amtsmißbrauch“ vorgeworfen worden. Da ein „Klaus Wegner“ im vom Münchner Landgericht angestrengten Verfahren wegen Beleidigung eines Richters nicht ausfindig zu machen war, ordnete das Gericht die Durchsuchung der Kanzlei des Anwalts Gottfried Niemietz an.

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