EuGH erlaubt Handel mit altem Saatgut: Senioren-Samen dürfen wachsen
Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes dürfen europäische Bauern Saatgut aus alten, nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vertreiben. Zuvor hatte ein industrieller Hersteller geklagt.
Bild: kallejipp/photocase.com
LUXEMBURG afp/dpa | Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Die umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Rechtssache C-59/11).
Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen Saatgut-Herstellers Graines Baumaux gegen das in Frankreich entstandene bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr als 461 Sorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen eingetragen waren. Der industrielle Saatgut-Hersteller hatte auf 50.000 Euro Schadenersatz geklagt.
Nach der Saatgutrichtlinie der Europäischen Union müssten im Normalfall alle Sorten, die in den Handel kommen, in einem teuren Verfahren zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden. Bäuerliche Saatgut-Netzwerke, wie die im Ausgangsfall beklagte Initiative Kokopelli erfüllen diese Voraussetzungen für die Zulassung ihrer alten Sorten zwar nicht.
Doch der Verkauf dieser Sorten werde von der umstrittenen Richtlinie nicht ausgeschlossen, heißt es im Urteil. Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ist von großer Bedeutung für Verbraucher, Landwirte und Agrarindustrie. Sie stärkt insbesondere die Rechte von Ökobauern.
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