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EuGH-Anwalt stützt Biopatente

FREIBURG taz ■ Die EU-Biopatent-Richtlinie verstößt vermutlich nicht gegen höherrangiges EU-Recht. In seinem Schlussantrag empfahl gestern der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Francis Jacobs, eine Klage der Niederlande gegen die Biopatent-Richtlinie abzulehnen. In der Regel folgt der EuGH den Anträgen seiner Generalanwälte.

Die Biopatent-Richtlinie war 1998 beschlossen worden. Sie stellt klar, dass auch einzelne Gene von Pflanzen, Tieren oder Menschen patentiert werden können, wenn die Identifikation dieser Gene gewerblich nutzbar ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind aber Patente, die das Klonen von Menschen oder die Schaffung von Mensch-Tier-Wesen betreffen. Inzwischen wurde die Richtlinie auch in das eigentlich relevante Europäische Patentübereinkommen übernommen, dem neben den EU-Staaten noch fünf weitere europäische Staaten wie die Schweiz oder die Türkei angehören.

In ihrer Klage bemängelten die Niederlande unter anderem, dass die in der Richtlinie erlaubten „Patente auf Leben“ gegen die Menschenwürde verstießen. Diese Sichtweise lehnte der englische Generalanwalt Jacobs jedoch als „allzu vereinfachend“ ab. Ein Gen könne schließlich nicht als solches patentiert werden, sondern nur, wenn es nach einem komplizierten Verfahren isoliert wurde und seine Funktion im Hinblick auf eine bestimmte gewerbliche Anwendung erkannt sei. Jacobs wies außerdem auf die Begrenztheit des Patentrechtes hin. Es schütze nur eine Erfindung vor kostenloser Nachahmung, erlaube aber noch nicht ihre Anwendung. Die Richtlinie werde aber auch den niederländischen Bedenken gerecht: Sie sehe vor, dass biotechnologische Erfindungen nicht patentiert werden können, wenn sie gegen die „öffentliche Ordnung und die guten Sitten“ verstoßen. CHRISTIAN RATH

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