Ethische Leitlinien für Journalisten: "Bild" schlägt zu
Ein schwerkranker Bremer Jura-Professor wird in die Psychiatrie eingewiesen. Die "Bild"-Zeitung verbreitet bereitwillig seine haltlosen Anwürfe gegen Kollegen - und demontiert so den Mann.
Bremen taz | Das Bild zeigt einen Mann mittleren Alters. Er trägt einen schwarzen Jogginganzug, darunter ein schwarz-weiß gestreiftes Sweatshirt, das an die Kleidung von Häftlingen in Cartoons denken lässt. Mit verschränkten Händen sitzt er auf einem Krankenhausbett und blickt durch eine große schwarze Brille in die Kamera.
Bis vor wenigen Wochen war der Mann Dekan des Fachbereichs für Rechtswissenschaften an der Bremer Universität. International ist er als Experte für die Bekämpfung von Geldwäsche-Kriminalität bekannt, Kollegen und Justizpolitiker lobten seine Fachkompetenz, Studierende mochten ihn wegen seiner fairen Art, ihre Leistungen zu beurteilen. Jetzt sitzt er schwer krank in der geschlossenen Psychiatrie des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost (ZKH Ost).
Dort hätte er genesen und in der Zukunft möglicherweise zu seiner Arbeit zurückkehren können. Doch seit einigen Tagen stehen die Chancen dafür schlecht.
Am Mittwoch machte die Bremer Bild-Zeitung mit einer Geschichte über den kranken Juristen auf. Außer dem Foto im Krankenzimmer druckte sie ein von außen aufgenommenes Bild, dass ihn hinter Gitterstäben wie in einem Gefängnis zeigt. In dem zugehörigen Text kommt der Professor zu Wort.
Er schildert sich als Opfer einer Mobbing-Intrige, erhebt schwere Vorwürfe gegen Kollegen und Angehörige. Der Bericht, geschrieben wie nach einem Krankenbesuch, transportiert den wahnhaften Verdacht des Juristen, er könnte von einem Komplott aus den Reihen der Universität in die Psychiatrie gebracht worden sein.
Erst am Vortag hatte die Bild-Zeitung mit einer ersten Story über ihn aufgemacht. Auch da gab sie ihm Gelegenheit, ein ganzes Konvolut aus Vorwürfen gegen seine Kollegen zu erheben: Von sexuellen Übergriffen, Untreue, Sozialversicherungsbetrug und Ähnlichem war die Rede, beschuldigt wurden vor allem andere Professoren.
Von seiner schweren psychischen Erkrankung fand sich in dem Text nicht ein einziges Wort. Da saß er schon rund zwei Wochen in der Klinik - es ist kaum vorstellbar, dass die Zeitung dies nicht gewusst hat.
Nachdem der Jurist schleichend erkrankt war, sah sich der Fachbereich Anfang März genötigt, ihn als Dekan abzuwählen. Offensichtlich vermochte er dies nicht mehr richtig zu verarbeiten. Er begann, Vorwürfe gegen Kollegen zu verbreiten, schickte die an Studierende, juristische Berufsverbände und Journalisten.
Die Universität und der Fachbereich gaben sich alle Mühe, die Sache nicht hochkochen zu lassen - trotz des Dilemmas, dass sie aus Gründen des Persönlichkeitsrechtsschutzes die Erkrankung des Juristen nicht öffentlich benennen konnten. Zunächst hatten sie Erfolg: Die Medien verzichteten weitgehend auf eine Berichterstattung.
Doch im Mai wurde die Krankheit schlimmer, das Amtsgericht stimmte einer psychologischen Begutachtung zu, der Rechtswissenschaftler wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Von dort nahm er erneut Kontakt zur Presse auf - und die Bild-Zeitung griff zu.
Am Dienstag nun sah die Universität sich erstmals zu einer öffentlichen Stellungnahme genötigt: Es gebe "keine Belege für den Wahrheitsgehalt der erhobenen Vorwürfe". Der Professor sei krank, das Rektorat habe ihm untersagt, die Vorwürfe öffentlich zu wiederholen, so die Universität.
Viele Juristen in Bremen sind entsetzt, dass ihr Kollege auf diese Weise bloßgestellt wurde. Ähnlich entgeistert war am Donnerstag auch die Bremer Klinikholding Gesundheit Nord (Geno), die das ZKH Ost betreibt.
Sie versichert, die Journalisten nicht zu ihrem Patienten gelassen zu haben. "Die waren definitiv nicht bei uns im Haus. Die Ärzte würden die Bild-Zeitung nicht auf die Station lassen", sagt eine Geno-Sprecherin. Das Foto habe offenbar ein anderer Patient mit dem Handy des Juristen gemacht, der es auch damit verschickt habe.
Dass es dem Juristen gelungen sei, per Telefon mit der Bild zu kommunizieren, sei sehr misslich. Doch die Abwägung zwischen Isolation und Freiheit sei bei bestimmten psychischen Erkrankungen eine "Gratwanderung", sagt die Geno-Sprecherin. "Zu viele Restriktionen können der Behandlung abträglich sein. Wenn man den Patienten alles wegnimmt, dann machen sie zu und man erreicht sie nicht mehr."
Der Umgang der Zeitung mit dem erkrankten Jura-Professor dürfte in mehrfacher Hinsicht schwer gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verstoßen.
Die ethischen Leitlinien für Journalisten sind eindeutig, was den Umgang mit psychisch Kranken angeht: Bei Menschen, die "nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte" oder "einer seelischen Extremsituation ausgesetzt" sind, ist "besondere Zurückhaltung geboten", heißt es in Ziffer 4.2 des Kodex.
Vor allem darf die "eingeschränkte Willenskraft solcher Personen nicht gezielt zur Informationsbeschaffung ausgenutzt werden". In Ziffer 8.4 heißt es, dass "körperliche und psychische Erkrankungen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen fallen". Die Presse solle in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten.
Auch die Kolportierung der aller Wahrscheinlichkeit nach haltlosen, aber schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Kollegen des Juristen ist nicht statthaft: "Informationen sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben." An anderer Stelle steht: "Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen."
Dies dürfte nicht nur für die vermutlich zu Unrecht beschuldigten Kollegen, sondern vor allem auch für die Zurschaustellung des Mannes selbst gelten.
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