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Ethikrat gegen Sterbehilfe-Regelung„Sterben ist nicht normierbar“

Suizidbeihilfe ist für den Ethikrat keine Aufgabe des Arztes. Gewissensentscheidungen müsse man aber respektieren. Ein Statement für Sterbehilfe ist das nicht.

Der Deutsche Ethikrat ist gegen eine gesetzliche Regelung der ärztlichen Suizidbeihilfe. Bild: dpa

BERLIN dpa/kna | Der Deutsche Ethikrat hat sich in die Debatte um Sterbehilfe eingeschaltet und sich im Grundsatz gegen eine ärztlich assistierte Selbsttötung ausgesprochen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt das Gremium, das Strafrecht nicht grundsätzlich zu ändern. Eine Mehrheit des Ethikrates lehne auch eine gesetzliche Regelung etwa der ärztlichen Suizidbeihilfe ab.

Damit stellt er sich gegen die Position einer Gruppe von Koalitionsabgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann. Sie wollen einen ärztlich assistierten Suizid gesetzlich regeln, um dem Arzt mehr Rechtssicherheit zu geben. Der Bundestag will im Februar erstmals über die dann vorliegenden Gesetzentwürfe debattieren. In der zweiten Jahreshälfte soll dann eine Neuregelung verabschiedet werden.

In der Stellungnahme des Ethikrates heißt es, zwar sei die ärztliche Suizidbeihilfe keine Aufgabe des Arztes – wie die Bundesärztekammer immer wieder festhält. In Ausnahmesituationen aber müssten Gewissensentscheidungen (eines Arztes) in einem „vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis“ respektiert werden – auch wenn sie im Widerspruch zu diesem Grundsatz stünden. Und diese Position sollten die Ärztekammern „einheitlich zum Ausdruck bringen“.

Hintze und Reimann sehen nun in der Stellungnahme des Ethikrates, in dem unter anderem Juristen, Theologen und Ethiker sitzen, eine Stärkung der Gewissensfreiheit der Mediziner. Der CDU-Politiker und die SPD-Fraktionsvize sagten am Freitag: „In für sie ausweglosen Situationen müssen todkranke Menschen das Recht haben, den Arzt um Suizidassistenz zu bitten. Es bleibt die freie Gewissensentscheidung des Arztes, ob er diesem Wunsch folgen will.“

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: „Hintze und Reimann verbiegen die Empfehlungen des Ethikrates zu ihren Gunsten.“ Die Mehrheit des Gremiums lehne ein Recht auf ärztlich assistierten Suizid ab.

Suizidbeihilfe und Angebote dafür müssten verboten werden, „wenn sie auf Wiederholung angelegt sind und öffentlich erfolgen“, heißt es in der Stellungnahme des Ethikrats. Es müsse verhindert werden, dass Suizide den Anschein einer sozialen Normalität erhielten. Zugleich sollten aber frei verantwortliche Suizide und Beihilfe in Einzelfällen nicht unter Strafe gestellt werden.

Thomas Sitte von der PalliativStiftung sieht sich durch die Stellungnahme bestätigt: „Sterben ist nicht normierbar. [...] Wir Ärzte stehen in einer besonderen Verpflichtung und Verantwortung dem Leben gegenüber. Die höchste Instanz für unser Handeln ist unser persönliches Gewissen.“

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1 Kommentar

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  • Wie definiert sich Iatrokratie?

     

    Was tatsächlich vom Deutschen Ethikrat gesagt wurde, hier in der Übersetzung:

    > Ärzte sollen nun offiziell töten dürfen, vorerst noch beihilfsweise, aber natürlich im Verborgenen und ungebunden an irgendwelche Gesetze.

    > Ärzte werden dabei von niemandem und nichts kontrolliert – oder steht von nun an immer der Staatsanwalt dabei?

    > Der Patient ist jederzeit und überall dem „Gewissen“ des Arztes unterworfen.

    > Alle Macht den Ärzten!?

     

    Voraussetzung: Der Patient vertraut dem Arzt auf Leben und Tod. Aber warum nur? Die Ärzte sind doch selbst die schlechtesten Patienten, sie vertrauen selbst keinem Arzt – und sie müssen es ja schließlich wissen.

     

    Wer sich dieser Iatrokratie (s.a. Internet) nicht beugen will, weder im Tod noch im Leben – es gibt ja auch noch ein Leben davor –, kann mehr tun, als er/sie möglicherweise auch nur zu ahnen bereit ist.