Etappensieg für NPD: Neuer Raum für Fruchtbarkeitszentrum
Das Landgericht Gera entscheidet: NPD-Kader Jürgen Rieger hat wieder die Verfügung über Häuser in Niedersachsen und Thüringen, in denen Zentren für Neonazis entstehen sollen.
HAMBURG taz Diese Entscheidung wird Neonazianwalt Jürgen Rieger nicht anfechten. Das Landgericht Gera entschied, dass der Hamburger NPD-Kader wieder den vollen Zugriff auf die Immobilien der "Wilhelm Tietjen Stiftung" hat. In Niedersachsen kann er nun den Ausbau des "Heisenhofes" in Dörverden und in Thüringen die Umgestaltung des "Schützenhauses" in Pößneck wieder vorantreiben.
Über ein Jahr zog sich der Rechtstreit hin. Das Landgericht entschieden jetzt, dass Rieger der Besitzer sei. "Herr Rieger gilt als Eigentümer der gesamten Immobilien", betont Philip Redeke, Pressesprecher des Gerichts.
Im März 2007 hatte die thüringische Stadt Pößneck vor dem Amtsgericht Jena erwirkt, dass Rieger die Verfügung über die Immobilien entzogen wurde. Mitten im Ort hatte er 2003 für 360.000 Euro das "Schützenhaus" erworben. 2004 kaufte er für 255.000 Euro den "Heisenhof" am Rand von Dörverden. Beide Komplexe will er zu Neonazizentren ausbauen.
Auf dem "Heisenhof" plant Rieger, der NPD-Bundesvize und Hamburger Landeschef ist, gar eine Fruchtbarkeitsforschung einzurichten. Spermaspender und -empfängerinnen stünden Schlange, behauptete Rieger unlängst und hob hervor, "dass blauäugige Frauen nur den Samen eines ebenfalls blauäugigen Mannes" bekämen.
Rieger versäumte allerdings in London, wo die "Stiftung" als Firma im Handelsregister eingetragen war, die Geschäftsbücher vorzulegen. Die britische Behörde löschte sie. Das Amtsgericht Jena hatte deswegen 2007 entschieden, die Immobilien sind herrenlos, und setzte einen Nachtragsliquidator ein. Erfolgreich konnte Rieger Anfang April 2008 vor dem Landgericht Erfurt erwirken, dass ohne seine Zustimmung keine Immobilie veräußert werden darf. Längst hatte Rieger zudem im britischen Handelsregister wieder eine "Wilhelm Tietjen Stiftung Ltd." eintragen lassen. Das Landgericht stellte nun fest, dass das Unternehmen, weil es wieder im Handelsregister stehe, auch wieder Eigentümer des Vermögens sei. Ein Widerspruch des Nachtragsliquidators ist möglich, aber unwahrscheinlich.
Die Anwesen kann Rieger jetzt gleich betreten. Bauen und nutzen aber darf er noch nicht. Denn es gibt noch rechtliche Auflagen der Gemeinden und Rechtseinsprüche. Regina Tryta, Erste Kreisrätin des Landkreis Verden, sagte gestern zu NDRInfo: "Der Landkreis bleibt bei seiner Auffassung, dass die Nutzung weitgehend ausgeschlossen sei." Nachlassen wird Rieger jedoch nicht.
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