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Eschede-Prozess bis Herbst vertagt

BERLIN rtr ■ Das Berliner Landgericht hat den ersten großen Zivilprozess um Schmerzensgelder für Hinterbliebene der ICE-Katastrophe von Eschede mit 101 Toten gestern auf September vertagt. Die 23. Zivilkammer gab den Klägern Gelegenheit, in den nächsten Wochen zu einem Schriftsatz der beklagten Deutschen Bahn AG Stellung zu nehmen. Während der Verhandlung war ein vom Gericht angeregter Vergleich zunächst gescheitert. In dem Musterverfahren verlangen sechs Kläger, die bei dem Unglück Ehepartner oder Kinder verloren haben, von der Bahn die Zahlung von jeweils bis zu 250.000 Euro. Die Bahn hatte für jeden Toten 15.340 Euro überwiesen. Bei dem schwersten Bahnunglück der deutschen Nachkriegsgeschichte war am 3. Juni 1998 der ICE 884 „Wilhelm Conrad Röntgen“ im niedersächsischen Eschede wegen eines gebrochenen Radreifens entgleist.

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