: Es gibt auch die quasi „lebenslange“ Haft
betr.: „Lebenslang“, taz vom 11. 9. 99
Ich sitze zur Zeit ebenfalls in der JVA Bruchsal und kann leider nur feststellen, dass die beschriebenen Zustände eher noch harmlos dargestellt wurden. Neben den zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten gibt es auch noch jene, welche eine quasi „lebenslange“ Haft verbüßen, wenn nämlich für die Zeit nach der Freiheitsstrafe die so genannte Sicherungsverwahrung notiert ist – und das Wort „Verwahrung“ darf man ruhig wörtlich nehmen.
Bevor das Verfassungsgericht einschritt, setzte ein Gericht die Schuld von Heinrich P. auf 50 Jahre fest. Daran gemessen müssten noch heute die Anstalten voller verurteilter Kriegsrichter, KZ-Schergen und Schreibtischtäter sein.Thomas Meyer-Falk, Bruchsal
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