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Es darf offiziell gefeiert werden

Beschluss Freiluftpartys sollen künftig durch eine eigene gesetzliche Regelung legal sein

Sehnsüchtig wartet Bremen auf den Sommer und die Feiergemeinde auf den Start der „Freiluftparty“-Saison: „Open Airs“ sind ab jetzt nicht mehr illegal. Auf eine große Anfrage der Linksfraktion hin reagierten SPD und Grüne im Dezember mit einer Partyregelung: Der Gesetzesentwurf, das „Freiluftpartygesetz“, ist nun von der Deputation für Inneres angenommen. Ein Erfolg für die Subkultur – oder doch nicht?

Bevor die Musikanlage aufgedreht und das Kaltgetränk ausgeschenkt werden kann, müssen erst mal die Vorschriften gelesen werden. Eine spontane Freiluftparty kann mindestens eine Woche und muss spätestens 24 Stunden vorher angemeldet werden. Ausgenommen bei der Frist sind Wochenend- und Feiertage, an denen die meisten Partys stattfinden. Drei Kontaktpersonen und der Ort der Veranstaltung müssen angegeben werden. Ausgenommen sind Naturschutzgebiete, der Bürgerpark oder Gebiete, in denen Verkehr oder Betriebe aufgehalten werden könnten. Will sagen: Nur solange nichts und niemand gestört wird und am nächsten Tag alles wieder aufgeräumt ist – ist Feiern erlaubt.

Die Größe der Partys hätte laut SPD und Grünen-Fraktionen in der Vergangenheit zu mehr Konflikten zwischen Polizei und Veranstaltern geführt. Deshalb darf nun die Zahl von 300 Gästen nicht überschritten werden. Praxisfern findet das Miriam Strunge (Die Linke): So sei zweifelhaft, ob es auf einer offenen Fläche möglich ist, zu sagen, wer zur Party dazugehört und wer nicht. Immerhin bedeute der Gesetzentwurf aber einen „Fortschritt, auch wenn unser Fortschritt anders aussehen würde“. Die Linksfraktion hätte ein Laissez-faire Prinzip gewollt und keinen Kontrollzwang. „Wir wollen, dass die Menschen einfach feiern können, ohne polizeiliche Repression“. Bedauerlich sei aber die kurze Probezeit bis Dezember 2016. Das bedeute: Feiergemeinde benehmt euch, sonst werdet ihr wieder illegal. leandra hanke

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