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Erzieher wollen Arbeitskampf fortsetzenStreik auch nach Ferien möglich

Bei den Kitastreiks ist bislang kein neuer Termin für Tarifverhandlungen vereinbart worden. Streit herrscht weiterhin um die unklare Berechnung der Lohnerhöhung der Erzieher.

Noch ist keine Einigung im Kitastreik in Sicht. Bild: dpa

BERLIN taz | Bei den Kitastreiks ist noch kein Ende in Sicht. Rund 18.000 Beschäftigte von Kindertagesstätten in fünf Bundesländern beteiligten sich nach Gewerkschaftsangaben am Montag am Arbeitskampf für höhere Löhne und mehr Gesundheitsschutz. Allein zu einer Kundgebung in Duisburg kamen mehr als 10.000 Streikende, teilte eine Gewerkschaftssprecherin mit.

Einen neuen Termin für die Tarifverhandlungen gab es am Montag noch nicht. Die Arbeitsniederlegungen sollen am Dienstag unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen fortgesetzt werden.

Am Freitag waren die Tarifverhandlungen für die rund 220.000 Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten der Kommunen ohne Ergebnis abgebrochen worden. Ver.di-Chef Frank Bsirske hatte danach erklärt, während der Sommerferien würden die Aktionen heruntergefahren. Falls es nicht zu neuen Verhandlungen komme, werde der Arbeitskampf ab Ende August wiederaufgenommen.

Die Berechnungen der Verhandlungspartner zu den Entgelterhöhungen sind höchst unterschiedlich. Die kommunalen Arbeitgeber hatten den ErzieherInnen eine Tariferhöhung um - nach eigenen Angaben - durchschnittlich 11,6 Prozent angeboten. Ver.di-Chef Bsirske hatte indes vorgerechnet, dass Ledige durch das Angebot nur ein Plus von 0,3 Prozent erreichten und Verheiratete sogar ein Minus von 3,6 Prozent hinnehmen müssten - im Vergleich zum Jahr 1990.

Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass sich die Arbeitgeber auf den seit Oktober 2005 geltenden Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) beziehen, sagte Ver.di-Sprecher Jan Jurczyk der taz. Dieser sieht für die Erzieherinnen niedrigere Eingruppierungen vor als der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der bis September 2005 galt. Viele Kita-"Altbeschäftigte" werden allerdings noch nach dem BAT mit entsprechenden Überleitungsvorschriften bezahlt und darauf gründe Ver.di seine Berechnung, so Jurczyk.

Auch der Großteil der Altbeschäftigten profitiere vom Arbeitgeberangebot, sagte hingegen Hartmut Matiaske, Geschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), im Gespräch mit der taz. Eine Berufsanfängerin bekommt derzeit nach dem TVöD in der Stufe 2 rund 2.130 Euro brutto im Monat.

Bsirske hatte auch beklagt, in der Offerte der Arbeitgeber seien Sozialarbeiter, Heilpädagogen und Kinderpfleger nicht berücksichtigt worden. Ob es dazu ein Angebot der VKA geben wird, ist noch nicht klar.

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2 Kommentare

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  • T
    ThomasD

    Der VKA lernt immer noch, was notwendig ist, um Erzieherinnen mehr als das gesetzliche Minnimum nach Arbeitsschutzgesetz vor Krankheiten zu schützen. Schlimm genug, wenn die gesetzlichen Standards bisher nicht erfüllt wurden.

    In der Bezahlungsfrage ist der VKA seit 2 Jahren im Verzug, weil die Bewertung der Beschäftigten aus dem BAT gefallen und nicht neu bewertet wurde mit der Folge, dass sie heute schlechter als Müllmänner dastehen. Wenn das die VKA Verantwortlichen nicht begreifen und sie Streikende abmahnen , muss so lange gestreikt werden, bis das auch in die Köpfe des VKA gedrungen ist. Notfalls muß der VKA selbst die richtigen Personen berufen oder Unverbesserliche austauschen.

  • T
    ThomasD

    Der VKA lernt immer noch, was notwendig ist, um Erzieherinnen mehr als das gesetzliche Minnimum nach Arbeitsschutzgesetz vor Krankheiten zu schützen. Schlimm genug, wenn die gesetzlichen Standards bisher nicht erfüllt wurden.

    In der Bezahlungsfrage ist der VKA seit 2 Jahren im Verzug, weil die Bewertung der Beschäftigten aus dem BAT gefallen und nicht neu bewertet wurde mit der Folge, dass sie heute schlechter als Müllmänner dastehen. Wenn das die VKA Verantwortlichen nicht begreifen und sie Streikende abmahnen , muss so lange gestreikt werden, bis das auch in die Köpfe des VKA gedrungen ist. Notfalls muß der VKA selbst die richtigen Personen berufen oder Unverbesserliche austauschen.