in kürze SICHERUNGSVERWAHRUNG : Erstmals angeordnet
Kurz nach der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hat erstmals ein Gericht von der Regelung Gebrauch gemacht. Das Landgericht Bad Kreuznach ordnete an, einen 42-Jährigen, der morgen entlassen werden sollte, wegen der von ihm ausgehenden Gefährdung der Allgemeinheit vorläufig in Haft zu lassen. (ap)