: Erstklassige Kinder – zweitklassige Gesetze
betr.: „Die schwäbische Verhinderin“, taz vom 23. 12. 99
[...] Auch und gerade die Eltern lesbischer Frauen und schwuler Männer haben im Vertrauen auf die Wahlaussagen der SPD und der B’90/Grünen diese Parteien gewählt, weil sie für ihre Kinder eine Zukunft in Rechtssicherheit und ohne staatliche Diskriminierung wollen. Die für das Lebenspartnerschaftsgesetz federführende Justizministerin hat uns noch während des Kirchentags in Stuttgart im Juni versichert, „sie sei im Zeitplan“. Die Ministerin kennt alle Sorgen, Nöte, Probleme, Tragödien in Familien, weiß um die herrschende Ungleichbehandlung homosexueller Kinder gegenüber deren heterosexuellen Geschwistern. Die Ministerin handelt nicht nach ihrer eigenen Überzeugung, die sie noch im August im Fernsehen zu der Homosexuellenfrage öffentlich bekundet hat: „Wenn ich jetzt argumentiere aus dem Wertekatalog des Grundgesetzes heraus, da gehört es zu ihrer (der Homosexuellen, d. Verfasser) Würde, das heißt, sie müssen die Möglichkeit haben, nicht nur nicht diskriminiert zu werden, sondern auch als solcher (Mensch) anerkannt zu werden... Was wäre denn eigentlich so schlimm daran, dass man anerkennt, dass diese Menschen auch ein Recht auf Gemeinsamkeit haben?...“
Die einzige Konsequenz für die Ministerin wäre das Lebenspartnerschaftsgesetz, das homosexuellen Paaren endlich die gleichen Recht und Pflichten garantiert, wie sie heterosexuellen Paaren durch den Spruch des Standesbeamten zufallen. Wir im Bundesverband organisierten Eltern und Elterngruppen verlangen für unsere erstklassigen Kinder keine zweitklassigen Gesetze. Uwe und Sigrid Pusch,
Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von
Homosexuellen e.V., Garbsen
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