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■ Am RandeErstes Urteil im Born-Prozeß

Koblenz (dpa) – Im Koblenzer Prozeß gegen den 38 Jahre alten Filmemacher Michael Born ist einer der drei Mitangeklagten verurteilt worden. Die 12. Strafkammer fand am Freitag den Kameramann, Kabelträger und Statisten Peter Arnold H. der Beihilfe zum Betrug für schuldig. Das bestätigte Michael Kirsch, Anwalt von Born, am Samstag. H. erhielt eine Strafe von 100 Tagessätzen zu 30 Mark und gilt somit als vorbestraft. Der Verurteilte hatte an drei gefälschten Filmen für das Fernsehen mitgearbeitet. Unter anderem spielte er einen Jogger, der von einer „Exhibitionistin“ überrascht wurde.

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