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Erster Schritt zum Schutz der Alpen

Resolution für eine völkerrechtliche Konvention zum Schutz der Alpen in Berchtesgaden verabschiedet / 1991 soll Konvention vorliegen / Apelle zu Naturschutz, Tourismus und Verkehr  ■  Von Luitgard Koch

Berchtesgaden (taz) - „Alpenkonferenz der Umweltminister“, verkündete großspurig das Schild an der Tür des Kongreßsaales. Doch zur ersten internationalen Alpenkonferenz in Berchtesgaden hatten nur zwei der sieben Alpenanrainerstaaten, nämlich Österreich und Liechtenstein, ihre MinisterIn geschickt. Die Umweltminister der Alpenländer Italien, Frankreich, Schweiz und Jugoslawien waren nicht erschienen. Trotz dieses Affronts, der die zweitägige Konferenz beinahe zum Platzen gebracht hätte, zeigte sich der bundesdeutsche Umweltminister Klaus Töpfer gestern zufrieden über das Ergebnis: „Der erste Schritt ist getan, und der weitere Weg vorgezeichnet“.

Zusammengekommen waren die Länder, um die Grundlagen für eine völkerrechtliche Konvention zum Schutze des bedrohten Ökosystems Alpen zu erarbeiten. Allein das Zustandekommen der Konferenz wurde als Erfolg gewertet. Am Ende verabschiedeten die sieben Alpenstaaten eine Resolution, die als Grundlage für eine völkerrechtlich verbindliche Internationale Alpenkonvention dienen soll. Diese selbst soll bis 1991 von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Österreichs erarbeitet werden. Bis dahin sollen in den Bereichen Naturschutz, Tourismus, Verkehr und Landwirtschaft konkrete Maßnahmenkataloge vorliegen.

Vorerst jedoch wurden die einzelnen Problembereiche nur angerissen und vage Absichtserklärungen formuliert. So heißt es etwa zum Thema Landwirtschaft: „Der Bergbauer muß als Gärtner der Alpen in seiner beruflichen Existenz unbedingt erhalten bleiben.“ Etwas konkreter äußerten sich die Teilnehmer zur „Umweltverträglichkeitsprüfung“. Projekte im sensiblen Ökosystem Alpen sollen demnach einer „spezifischen Alpenverträglichkeitsprüfung“ unterzogen werden. Auch die Wasserenergie dürfe nur dann genutzt werden, wenn damit keine ökologischen Beeinträchtigungen verbunden seien.

Das brisante Thema Verkehr taucht in der Resolution erst an vorletzter Stelle auf. An diesem Punkt wurden gar restrinktive Maßnahmen angedeutet. Mit einer emmissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer soll es autofahrenden Umweltsündern an den Geldbeutel gehen. „PKWs ohne geregelten Drei-Wege Katalysator dürfen sobald wie möglich überall nicht mehr zugelassen werden“, heißt es weiter. Konkreter wird man erst wieder beim Thema LKW-Verkehr. Für die Lärmemissionen sei ein Grenzwert von 80 Dezibel durchzusetzen. Außerdem soll kräfig geforscht werden, welche Maßnahmen - wie etwa Straßenbelag - weiter dazu beitragen, Lärm zu reduzieren. Bei der Pressekonferenz wurde dann auch das strittige Thema „LKW-Nachtfahrverbot“ angesprochen. Der bayerische Umweltminister, Alfred Dick (CSU), machte keinen Hehl daraus, daß die Bayern nach wie vor dagegen sind. „Hier bleiben unsere Positionen nach wie vor auseinander“, erklärte auch die österreichische Umweltministerin, Marilies Flemming. Am Nachtfahrverbot sei nicht zu rütteln. „Das ist eine sehr gute Entscheidung, die wir schon vor zehn Jahren hätten treffen müssen“, betonte die Ministerin. Zum existentiellen Thema Tourismus wurde offiziell die Entwicklung hin zum „sanften Tourismus“ progagiert. Freilich war man sich bei der Frage, „welche Freizeitaktivitäten in den Alpen generell verboten oder eingeschränkt werden sollen“, nicht einig.

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