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Erster RAF-Aussteiger aus der DDR vor Gericht

■ Mordanklage gegen Lotze/ BAW will Kronzeugenregelung

Berlin (taz) — Mit dem Prozeß gegen Werner Lotze beginnt heute vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ein neues Kapitel der juristischen Aufarbeitung der Geschichte der Rote Armee Fraktion (RAF). Die Verhandlung gegen den wegen Mordes an einem Polizisten und mehrfachen Mordversuchs angeklagten RAF-Aussteiger steht am Beginn einer Serie von Prozessen gegen die Anfang der 80er Jahre in die DDR abgetauchten und im vergangenen Jahr festgenommenen ehemaligen Mitglieder der westdeutschen Guerilla. Lotze hat — wie die meisten seiner ehemaligen Genossen aus der DDR — ein umfassendes Geständnis abgelegt und auch andere Gruppenmitglieder belastet.

Der RAF-Aussteiger nennt als Motiv für sein heutiges Verhalten den Wunsch, seine persönliche Vergangenheit aufzuarbeiten und mit der achtjährigen Tochter ins reine zu kommen. Absprachen mit der Bundesanwaltschaft (BAW) als Anklagebehörde hätten keine Rolle gespielt. Wie in anderen Verfahren gegen die Aussteiger aus der DDR hat die BAW für Lotze die Kronzeugenregelung beantragt. Er kann deshalb mit einem relativ milden Urteil rechnen. Andere Gefangene aus der RAF sind wegen der Aussteigergeständnisse erneut schweren Vorwürfen ausgesetzt. SEITE 7

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