Erste Strafprozesse nach Haasenburg: Ermittlungen in 50 Verfahren

Wenige Tage vor Weihnachten 2013 verließen die letzten Kinder die Haasenburg-Heime in Brandenburg. Jetzt kommen Erzieher vor Gericht.

Schild des „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH am Ende 2013 in Jessern (Brandenburg). Bild: dpa

POTSDAM dpa | Ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg kommt der Skandal vor Gericht. Am 20. Januar 2015 sei der erste Prozess gegen einen Erzieher geplant, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Lübben am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Ein weiterer solle am 3. Februar beginnen.

Insgesamt liegen dem Gericht bislang drei Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Diese ermittelt in rund 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung.

Die umfangreiche Prüfung könne wohl nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, sagte eine Behördensprecherin. Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden eingestellt. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben. Der Heimbetreiber weist die Vorwürfe von sich und wehrt sich juristisch dagegen. Das sogenannte Widerspruchsverfahren gegen die Schließung der Heime dauert an, wie ein Sprecher mitteilte.

Die damalige Ministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. In den drei Heimen in Brandenburg hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Heime hatten zuletzt 114 Plätze, davon 60 in der geschlossenen Einrichtung. Der Skandal hatte eine bundesweite Debatte über die Unterbringung schwer erziehbarer Kinder in geschlossenen Heimen ausgelöst.

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