: Erste Anklage gegen „Vergatterer“
Erstmals soll jetzt einem Vorgesetzten von DDR-Grenzsoldaten wegen der Todesschüsse auf Flüchtende der Prozeß gemacht werden. Gegen einen stellvertretenden Kompaniechef der DDR- Grenztruppen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der Anstiftung zum versuchten Totschlag erhoben, teilte die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität der Staatsanwaltschaft gestern mit. Dem 51jährigen wird vorgeworfen, am 13. November 1969 einen Grenzsoldaten vergattert zu haben, „während des Grenzdienstes Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen und Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder zu vernichten“. Wenig später habe der Grenzsoldat auf einen 21jährigen Flüchtling geschossen.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen