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Erste Anklage gegen „Vergatterer“

Erstmals soll jetzt einem Vorgesetzten von DDR-Grenzsoldaten wegen der Todesschüsse auf Flüchtende der Prozeß gemacht werden. Gegen einen stellvertretenden Kompaniechef der DDR- Grenztruppen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der Anstiftung zum versuchten Totschlag erhoben, teilte die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität der Staatsanwaltschaft gestern mit. Dem 51jährigen wird vorgeworfen, am 13. November 1969 einen Grenzsoldaten vergattert zu haben, „während des Grenzdienstes Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen und Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder zu vernichten“. Wenig später habe der Grenzsoldat auf einen 21jährigen Flüchtling geschossen.