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Erschreckend gleichgültig

■ Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung: Gesehen, wie ein 17jähriger starb, ohne die Polizei zu benachrichtigen

Im Zusammenhang mit dem Tod eines 17jährigen Schülers Anfang Mai dieses Jahres verurteilte ein Moabiter Schöffengericht am Mittwoch einen 25jährigen Gerüstbauer zu sechs Monaten Haft mit Bewährung. Der Mann muß außerdem 3.000Mark Geldbuße zahlen.

In der Nacht vom 6.Mai hatte ihm, so der Angeklagte, ein Bekannter in einer Diskothek erzählt, er habe wahrscheinlich jemanden umgebracht. Der Gerüstbauer folgte dem Bekannten zu einer Wiese in der Nähe, wo der Schüler lag. Der Angeklagte hatte ihm den Puls gefühlt und sei „sicher gewesen“, daß der Schüler noch lebte.

Er habe die Polizei nicht alarmiert, erklärte der Angeklagte, weil er Angst gehabt habe, in die Sache hineingezogen zu werden. Außerdem habe er das Opfer ja auch nicht gekannt. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter das Benehmen des Angeklagten als erschreckend. Der Mann habe jemanden im Sterben liegen gesehen und sei ungerührt in die Diskothek zurückgegangen, statt wenigstens anonym die Polizei zu benachrichtigen. Vielleicht wäre der Tod des Schülers ohne das Fehlverhalten des Angeklagten sogar vermeidbar gewesen.

dpa

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