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Ersatzwohnung

Karlsruhe (AFP) – Kündigt ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, muß er dem Mieter eine im Haus zufällig freiwerdende Wohnung als Ersatz anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Nach Auffassung der Richter sind die Hauseigentümer zu einem derartigen Angebot „verpflichtet“, weil die freiwerdende Wohnung „aus welchen Gründen auch immer für den Vermieter nicht in Frage kommt“. Denn andernfalls, heißt es weiter, „wäre schon der Eigenbedarf zu verneinen“. (AZ: 3 ReMiet 2/92)

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