: Erneut Haftbefehl nach Paragraph 129a gegen kurdisches PKK-Mitglied
Karlsruhe (dpa) - Generalbundesanwalt Kurt Rebmann hat erneut Haftbefehl gegen einen Kurden erlassen. Dem 31jährigen Ahmet Göktas (Deckname: „Amele“) werde neben der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ die Verabredung zum Mord an einer „Abweichlerin“ zur Last gelegt, heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Donnerstag.
Nach den Erkenntnissen der Karlsruher Behörde gehört Göktas der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) an und ist Mitglied einer auch in der Bundesrepublik operierenden Teilorganisation der Partei, deren Aufgabe es ist, den Kampf gegen die türkische Regierung zu unterstützen. Im Herbst 1988 habe sich innerhalb der PKK unter der Führung von Hüseyin Yildirim eine oppositionelle Gruppe gebildet mit dem Ziel, den Parteiführer Abdullah Öcalan zu stürzen und eine gemäßigte Arbeiterpartei zu bilden. Diese Gruppe werde von Öcalan massiv bekämpft: Anfang Januar 1989 wurde eine Anhängerin Yildirims erdrosselt gefunden, auf den Oppositionsführer und einen Begleiter im Juni dieses Jahres ein Pistolenattentat verübt, das sie verletzt überlebten.
Göktas, der auf Gebietsebene ein führendes PKK-Mitglied sei, soll den Auftrag erhalten haben, gemeinsam mit anderen Parteimitgliedern die ehemalige hochrangige Parteifunktionärin „Nadire“, die zur Oppositionsgruppe übergelaufen sei, zu töten. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen seien unter anderem 26 Schuß Munition gefunden worden.
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