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Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl
Das Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl beginnt am Montag. Nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft besteht gegen den Ehrenvorsitzenden der CDU der Verdacht der Untreue zum Nachteil seiner Partei. Der Ex-Bundeskanzler hat nach eigenem Eingeständnis zwischen 1993 und 1998 bis zu zwei Millionen Mark in bar angenommen und nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, als Spenden ausgewiesen. Für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre wird die Arbeit durch die Ermittlungen erschwert: Solange gegen Kohl ein strafrechtlich relevantes Verfahren läuft, kann er im Untersuchungsausschuss von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
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