Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer: Die Jagd auf Assange

Der Oberste Gerichtshof Schwedens lehnt eine Aufhebung des Haftbefehls für Julian Assange ab. Die vehemente Suche nach ihm sorgt für Spekulationen.

Gesuchter Mann, auf dem Titelbild der New York Times: Julian Assange. Bild: ap

Eine Festnahme des Wikileaks-Gründers Julian Assange und seine Auslieferung nach Schweden rückte am Donnerstag näher. Zuerst lehnte der schwedische Oberste Gerichtshof ("Högsta Domstolen") eine weitere Beschwerde der Assange-Anwälte ab. Die Entscheidung der beiden Vorinstanzen lasse keinen Rechtsverstoß erkennen.

Damit wird die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem direkten Verhör von Assange zu den gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen abgesegnet. Assange hatte vergeblich ein Videoverhör oder eine Einvernahme bei einer schwedischen Botschaft als Alternative angeboten.

Nach Informationen britischer Medien soll sich Assange nach wie vor in Großbritannien aufhalten, und Scotland Yard sei auch sein Aufenthaltsort bekannt. Eine Festnahme sei aber bislang nicht möglich gewesen, weil der ursprüngliche schwedische Haftbefehl mit einem Formalfehler behaftet sei.

Was Tommy Kangasvieri, stellvertretender Chef der Abteilung für internationale Polizeizusammenarbeit der Reichspolizeibehörde "Rikspolisstyrelsen", indirekt bestätigt: "Nach englischem Recht muss die Maximalstrafe für alle vier Straftaten benannt werden, deren Assange verdächtigt ist."

Der von der schwedischen Staatsanwältin Marianne Ny beantragte Haftbefehl spezifiziere aber nur die Maximalstrafe für den gröbsten Straftatbestand, Vergewaltigung: Höchststrafe vier Jahre Haft. Das entspreche der schwedischen Rechtslage. Man werde den möglichen Gesamtstrafrahmen nun angesichts der weiteren Tatvorwürfe - zwei Fälle sexueller Belästigung, ein Fall der Nötigung - ergänzen. Kangasvieri kündigte an, der ergänzte Haftbefehl werde noch im Laufe des Donnerstags "auf den Weg gebracht".

In der Theorie sollen alle EU-Mitgliedstaaten bei einem "europäischen Haftbefehl" (EUHB) die justizielle Entscheidung eines EU-Landes, die zu dessen Erlass geführt hatte, ohne eigene rechtliche Prüfung anerkennen. Also den Betroffenen festnehmen und an das fragliche Land überstellen. Unter den 32 einschlägigen Straftatbeständen, beim dem ein EUHB möglich ist, ist auch der der Vergewaltigung genannt.

Schwedische Medien spekulieren darüber, dass die Beweise gegen Assange so schwerwiegend sein müssten, dass nach einem Verhör die sofortige Anordnung einer Untersuchungshaft als nicht unwahrscheinlich erscheine. Nur so sei das von allen Gerichtsinstanzen abgesegnete Begehren der Staatsanwaltschaft auf ein persönliches Verhör vor Ort nachvollziehbar.

Eine andere Vermutung: Es gibt DNA-Spuren und die Anklagebehörde bestehe auf einer persönlichen Anwesenheit Assanges, um dessen DNA sichern zu können. Wobei allerdings verwunderlich wäre, sollte die Staatsanwaltschaft nicht schon früher auf diesen doch recht naheliegenden Gedanken gekommen sein. Assange hielt sich noch mehrere Wochen nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn in Schweden auf. Und er war laut seinen Anwälten in dieser Zeit für die Justiz erreichbar.

Der spektakuläre Schritt von Interpol, ausgerechnet wenige Tage nach Beginn der Wikileaks-Veröffentlichungen eine "Red Notice" gegen Assange zu erlassen, wird von Tommy Kangasvieri von der schwedischen Reichspolizei als "Routine" bezeichnet. Während Assanges britischer Anwalt Mark Stephens von einem "einmaligen Vorgang" spricht und vermutet, dieser könne auf "die Absicht einer strafrechtlichen Verfolgung seitens der USA" hindeuten.

Ein theoretisches Szenario: Ob die schwedische Justiz Julian Assange an ein Drittland ausliefern könnte, sollte dieses gegen ihn während seines Aufenthalts oder einer Haft in Schweden einen eigenen Haftbefehl beantragen, wird von schwedischen Juristen prinzipiell bejaht - ein ausreichend schwerwiegender Tatvorwurf vorausgesetzt.

Julian Assange habe allen Grund, sich um seine Sicherheit Sorgen zu machen, erklärte Kristinn Hrafnsson, isländischer Journalist und Wikileaks-Sprecher. Er stehe nach den letzten Wikileaks-Veröffentlichungen unter Lebensgefahr, mehrere US-Politiker hätten die Einleitung eines Landesverratsverfahrens gefordert, und offenbar werde ein solches Verfahren von Washington auch erwogen.

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