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Ermittlungen gegen NSUMutmaßlicher Terrorhelfer frei

Der dringend verdächtige Kreis um die Terrorgruppe NSU wird immmer kleiner. Heute wurde vom Bundesgerichtshof ein weiterer Haftbefehl aufgehoben.

Nicht mehr dringend tatverdächtig: Ob André E. an der Erstellung dieses Videos beteiligt war, ist nicht sicher. Bild: dapd

KARLSRUHe dpa | Der Bundesgerichtshof hat im NSU-Verfahren einen weiteren Haftbefehl aufgehoben. Der Beschuldigte André E., der an der Produktion des Bekennervideos der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) mitgearbeitet haben soll, ist auf freiem Fuß.

Er sei nicht dringend tatverdächtig, entschieden die Richter am Donnerstag in Karlsruhe. Bereits in den vergangenen Wochen waren drei mutmaßliche Unterstützer freigelassen worden. Damit sitzen jetzt nur noch die Hauptverdächtige Beate Zschäpe und der mutmaßliche Unterstützer Ralf Wohlleben in Haft.

Für die Staatsanwaltschaft hatte André E. als einziger der Verdächtigen das nötige Wissen, ein Bekennervideo zu erstellen. Er verfüge als Fachinformatiker über besondere EDV-Kenntnisse. Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof nicht. Der Film sei so geschnitten, dass auch „ein interessierter Laie hierzu in der Lage gewesen wäre“, heißt es in der Begründung.

Dem NSU werden zwischen September 2000 und April 2006 neun Mordanschläge auf Gewerbetreibende ausländischer Herkunft zur Last gelegt sowie der Mord an einer Polizeibeamtin und der Anschlag auf ihren Kollegen im April 2007 in Heilbronn. Darüber hinaus soll die Gruppe Sprengstoffanschläge und Banküberfälle verübt haben.

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