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Ermittlungen gegen Kripo-Chef eingestellt

■ Vorwurf der fahrlässigen Tötung bei Geiseldrama war unbegründet

Gegen den Bremer Kripo-Chef Peter Möller wird nicht weiter ermittelt. Generalstaatsanwalt Hans Janknecht erklärte gestern auf Anfrage, daß der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen eines Polizeieinsatzes an der Autobahnraststätte Grundbergsee nicht aufrecht erhalten werden kann. Die Polizeiaktion stand im Zusammenhang mit dem „Gladbecker Geiseldrama“ 1988 und hatte einen 15jährigen Jungen das Leben gekostet.

Die Ermittlungen hatten sich so lange hingezogen, weil die Staatsanwaltschaft auf das schriftliche Urteil des Schwurgerichtes Essen gegen die Geiselnehmer Degowski und Rößner gewartet hatte. Die dort niedergelegten Tathergänge führten dazu, daß die Staatsanwaltschaft jetzt ihre Ermittlungen einstellte.

Möglicherweise hat diese Entscheidung auch Konsequenzen für Möllers Verfahren vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Die Innenbehörde wollte Möller nämlich als Kripo-Chef in ein eigens eingerichtetes Drogenreferat bei der Polizei wegloben. Die nötigen Argumente, Möller als Kripo-Chef abzusägen, hätten aus dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft abgeleitet werden können. Peter Möller hatte gegen diese Versetzung vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Innensenator Friedrich van Nispen (FDP) wollte sich gestern nicht äußern. „Ich kümmere mich um diesen Fall persönlich. Personalpolitische Entscheidungen pflege ich nicht in der Presse zu treffen.“

Eine Entscheidung, ob die Versetzung zurückgenommen wird, stellte der Senator für die nächsten Tage in Aussicht.

mad

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