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Erhöhte BVG-Mahn- kosten unzulässig

Als unzulässig hat die Verbraucherzentrale die erhöhten Mahngebühren der BVG für Schwarzfahrer kritisiert. Nach Urteilen der Oberlandesgerichte Bamberg und Dresden und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sei nur ein Zuschlag von 26,45 Mark zulässig, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Mark nicht rechtzeitig bezahlt wurde, betonte die Verbraucherorganisation gestern. Das von der BVG eingeschaltete Inkassounternehmen verlange dagegen 79,35 Mark. Trotz eines gewissen Prozeßrisikos riet die Verbraucherzentrale, nur 26,45 Mark Inkassokosten zu zahlen und es „notfalls auf einen Prozeß ankommen zu lassen“. Damit solle nicht Schwarzfahren unterstützt werden, hieß es. Die Verbraucherzentrale stemme sich aber „gegen jede Geschäftemacherei, die unter dem Deckmantel der Läuterung betrieben wird“. An die BVG wurde appelliert, dafür zu sorgen, daß das Inkassounternehmen die zulässigen Kosten berechnet, oder ein anderes Unternehmen zu beauftragen.ADN

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