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Erfolgsprämie für VerbraucherklagenBund kassiert risikofrei

Wenn Verbraucherschützer Unternehmen verklagen, tragen sie das Risiko. Bußgelder aber erhält der Staat. Das soll sich ändern – seit zwei Jahren schon.

Die Kartellabsprachen bei Reinigungern wurden von Verbraucherschützern aufgedeckt. Belohnt wurde das nicht. Bild: chris-up/photocase

BERLIN taz | Ende vergangenen Jahres verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld von 24 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Reinigungsmitteln. Ein großer Erfolg für die Verbraucherschützer, doch das Geld wanderte in den allgemeinen Haushalt.

Die Firmen hatten die Preise von Spülmaschinentabs, Waschmittelzusätzen und Allzweckreinigern in mehreren Fällen abgesprochen. „Die Zeche zahlte der Verbraucher“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, damals.

Verbraucherschützer klagen seit langem: Wenn Unternehmen zahlen müssen, weil das Kartellamt oder auch Verbraucherverbände unrechtmäßige Tätigkeiten aufgedeckt haben, dann landet das Geld in der Staatskasse. Falls der Verbraucherverband aber vor Gericht unterliegt, trägt er den finanziellen Schaden allein. Entsprechend niedrig ist der Anreiz, gegen Unternehmen vorzugehen. Denn viele Verfahren bedeuten vor allem ein hohes finanzielles Risiko.

Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen das ändern. Auf einer Konferenz vor anderthalb Jahren beschlossen sie daher einstimmig: „Die durch die Kartellbehörden erhobenen Bußgelder sind ganz oder zumindest teilweise der Verbraucherarbeit zuzuführen.“ Und: „Das Prozessrisiko der Verbraucherverbände“ soll reduziert werden, indem abgeschöpfte Gewinne in einen Fonds fließen und nicht in den Haushalt.

Unabhängigkeit für den Verbraucherschutz

Rückenwind gibt den Verbraucherschutzministern dabei ein aktuelles Gutachten im Auftrag des grün geführten Verbraucherministeriums in Nordrhein-Westfalen. Der Konstanzer Professor Karl-Heinz Fezer schlägt darin Folgendes vor: Der Bund soll ein Sondervermögen einrichten, das nur für die Verbraucherarbeit genutzt wird. In dieses Sondervermögen sollten ein Teil der Kartellbußen einfließen, ebenso wie Erlöse aus den Verfahren der Verbraucherzentralen.

„Damit ließe sich eine stärkere Unabhängigkeit für die Verbraucherarbeit erreichen“, begründet Fezer seinen Vorschlag. Momentan kommt der Großteil der Mittel aus den Haushalten des Bundes und der Länder, dazu kommen in geringerem Umfang Projektmittel, Mitgliedsbeiträge oder auch Einnahmen aus Beratungen. Ein Sondervermögen würde die Arbeit unabhängiger machen von Kürzungen und stärker auf die Eigenverantwortung der Verbände setzen.

Fezer schätzt, dass im Schnitt 50 Millionen jährlich zusammenkommen könnten – etwas schwankend, je nach Aktivität der Verbraucherarbeit. Fezer schlägt vor, dass das Sondervermögen auch offen sein soll für Anträge kleinerer Projekte. Damit könnten beispielsweise Bereiche unterstützt werden, in denen die großen Verbraucherorganisationen nicht tätig sind.

Stiftungsmodell als Option

Eine weitere Idee, die Verbraucherarbeit finanziell besser zu stellen, das Stiftungsmodell, sieht Fezer derweil kritisch. Dabei werde ein Teil des Vermögens wieder von Verwaltungskosten aufgefressen – das sei bei einem Sondervermögen nicht der Fall. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium wollte sich noch nicht näher zu den Ideen äußern. Man befinde sich gerade im Abstimmungsprozess.

Die Bundesregierung ist allerdings gegen die Pläne der Länderminister. Das Justiz- und Wirtschaftsministerium hatten sie stets abgelehnt. Auch jetzt teilte ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums mit: Man habe sich darauf geeinigt, die Finanzierung nicht zu ändern.

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2 Kommentare

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  • X
    XXX

    Vielen Dank für den Artikel. Es ist schon interessant, wie uneingeschränkt hier bei uns alles zugunsten der Wirtschaft (anstatt zugunsten des Verbrauchers) organisiert ist, und wie man sich Selbstverständlichkeiten gegen eine Lobby-gesteurte Politik erkämpfen muss.

  • SW
    S. Weinert

    Ich habe immer ein Problem damit, wenn gerichtliche Klagen der Einnahmerzielung dienen sollen. Es stellt sich dann leicht die Frage, ob die Klage tatsächlich dem Verbraucherschutz dienen soll, oder aber der Haushaltssanierung - egal ob vom Bund, den Ländern oder Organisationen jedweder Art. In Amerika, dem Land der punative damages, bin ich durch Regionen gefahren, in denen keine Ärzte mehr praktizieren, weil sie von regelrechten Klagefluten abgeschreckt werden. Ein Richter dort meinte zu mir, man sollte zwar weiterhin Strafzahlungen gegen Unternehmen aussprechen, um eine abschreckende Wirkung zu erhalten, das Geld jedoch direkt im Anschluss an das Verfahren vor dem Gerichtsgebäude verbrennen, damit keinem Kläger eigennützige Motive verbleiben. Ich denke, mit der Gesetzesänderung in Deutschland wird es kaum besser werden. Wer will verhindern, dass sich gemeinnützige Organisationen nur zum Zwecke der Klageführung und Geldmacherei gründen? Auch als Vorstand einer gemeinnützig anerkannten Stiftung können Managergehälter zahlen und dies als zweckdienlich verkaufen...