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Erfolglose Klage der Admiralspalast AG

Die Klage der Admiralspalast AG auf Rückübertragung des Grundstücks des Metropoltheaters in Mitte ist erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil, eine Rückübertragung sei ausgeschlossen, weil die Enteignung nach dem Krieg von der sowjetischen Besatzungsmacht auf besatzungsrechtlicher Grundlage erfolgt sei. Etwas anderes ergibt sich nach dem Urteil der Kammer auch nicht in Hinblick auf die ausländische Beteiligung an der Admiralspalast AG. Die Sowjetunion habe damals kein klares Enteignungsverbot hinsichtlich deutscher Aktiengesellschaften mit ausländischer Beteiligung ausgesprochen. Die Admiralspalast AG war 1909 gegründet worden. Die Aktien waren zu 99,1 Prozent im Besitz von Peruanern. Das 4.067 Qudratmeter große Grundstück der Admiralspalast AG an der Friedrichstraße 101–102 mit Planckstraße 21–23 war 1949 nach der Enteignung in Volkseigentum überführt worden. Das Grundstück war nach dem Krieg zunächst durch die Staatsoper und das „Haus der Presse“ genutzt worden. Außerdem fand dort der Vereinigungsparteitag von SPD und KPD zur SED statt. Heute befinden sich auf dem Grundstück das Metropoltheater und das Kabarett „Distel“. ADN

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