: Erfolg vor Gericht
Die Krankenkasse Securvita BKK darf die Kosten für seriöse Naturheilverfahren weiterhin so umfangreich wie bisher erstatten. Das entschied das Sozialgericht Lübeck und setzte einen Bescheid des Bundesversicherungsamts (BVA), dies der Kasse mit sofortiger Wirkung zu verbieten, außer Kraft (AZ S 8 KR 167/99 ER 2). Es ist die vierte richterliche Entscheidung in dieser Sache innerhalb von acht Monaten – alle zu Gunsten der Securvita.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen