: Erfolg gegen Schreibreform in Berlin
Berlin (rtr) – Die Rechtschreibreform ist gestern erstmals in Deutschland von einem Gericht in einem Hauptsacheverfahren gestoppt worden. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage eines Vaters dreier schulpflichtiger Kinder statt. In der Begründung hieß es, ein Rundschreiben der Schulverwaltung sei für die Einführung der Reform nicht ausreichend. Diese bedürfe wenigstens einer gesetzlichen Leitentscheidung. Mit diesem abschließenden Urteil in erster Instanz wurde gleichzeitig der Weg zum Bundesverwaltungsgericht freigegeben. (Az.: VG 3A 817.97)
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