Erbsenzählerei: Rechnungshof moniert Sozialticket
Die Haushaltswächter meinen: Das Land Berlin ist für BVG-Tickets für Hartz-IV-Empfänger nicht zuständig.
Der Landesrechnungshof ist gegen das günstige Sozialticket für Hartz-IV-Empfänger. Es handele sich um "ungerechtfertigte Ausgaben" des Landes in Höhe von 4,6 Millionen Euro allein im Jahr 2007, heißt es in einem am Montag vorgestellten Bericht. Dank des Sozialtickets können Hartz-IV-Empfänger ein Monatsticket für 33,50 Euro kaufen - Normalkunden zahlen 72 Euro. Der Rechnungshof moniert, dass das Land Berlin nicht dafür zuständig sei, sich an den Kosten für die Mobilität von Hartz-IV-Empfänger zu beteiligen. Das sei allein Sache des Bundes.
Der Senat hält dagegen an dem Sozialticket fest. "Der Regelsatz von bis zu 351 Euro monatlich ist einfach zu gering, um davon ein normales Monatsticket kaufen zu können", sagt Karin Rietz, Sprecherin von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke). Der Senatorin ist es "wichtig, dass die Leute mobil bleiben - um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und auch zu Qualifizierungsmaßnahmen fahren zu können".
Das sieht man auch in der CDU so. "Dass es ein Sozialticket gibt, wird bei uns von allen geteilt", sagt der Sozialpolitiker Gregor Hoffmann. Den Zuschuss aus dem Haushalt will er trotzdem senken - aber anders als der Rechnungshof: "Der Senat müsste mehr dafür tun, dass es weniger Sozialhilfeempfänger gibt. Dann bräuchten wir auch weniger Sozialtickets." Jasenka Villbrandt, sozialpolitische Sprecherin der Grünen, will dagegen mehr Sozialtickets: "Auch Geringverdiener knapp über der Hartz-IV-Grenze sollten die bekommen."
Nur die FDP sieht das genauso wie der Rechnungshof. Der Senat müsse sich zuerst "nachhaltig dafür einsetzen, dass der Bund die Kosten übernimmt", meint der Haushaltspolitiker Björn Jotzo. Aber was tun, wenn das nicht klappt? Dann eben kein Sozialticket für Hartz-IV-Empfänger: "Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler in Berlin für etwas aufkommen, für das Berlin gar nicht zuständig ist."
SEBASTIAN HEISER
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