piwik no script img

Er heißt nicht Ivan Müller, sondern Hans-Rolf Rippert

Das Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) hat eine Klage des als Ivan Rebroff bekannt gewordenen Sängers Hans-Rolf Rippert gegen einen Ferseh-Werbespot für gerechtfertigt erklärt. In dem Spot hatte die schwäbische Großmolkerei Alois Müller einen als Russen verkleideten Schauspieler auftreten lassen. Dieser sagt – im Russenkostüm, mit Vollbart und östlichem Akzent: „In Wahrheit heiße ich Ivan Müller, bin Sänger und liebe Müller.“ Darin sah das OLG „eine verwechslungsfähige Werbung“ und insofern eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Sängers. Die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht geklärt. Während die Richter in Offenburg Müller zu 100.000 Mark verurteilt haben, forderte der Sänger in der Berufung 250.000 Mark. Die für den Spot verantwortliche Werbeagentur hatte bei dem Sänger angefragt. Dessen Mitwirkung war aber an der Honorarforderung gescheitert. Foto: taz-Archiv

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen