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Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsPrivates Kopieren ist kein Verbrechen

Das Recht auf eine digitale Privatkopie bei CDs bleibt erhalten. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Eine Klage der Musikindustrie wurde abgelehnt.

Sieben Kopien ungefähr machen die Privatkopie aus. Bild: The Artifex - Lizenz: CC-BY

Private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken - zum Beispiel von Büchern oder Schallplatten - sind schon seit langem zulässig. Dies regelt das Urheberrechtsgesetz in Paragraph 53. Voraussetzung ist, dass die Kopie nicht Erwerbszwecken dient.

Mehrere Plattenfirmen sahen darin jetzt einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf Eigentum. Sie führten die massiven Einbrüche beim Plattenverkauf auch darauf zurück, dass von CDs mit Hilfe von CD-Brennern Kopien in faktisch gleichbleibender Qualität möglich sind. Das sei früher nicht so gewesen, als Vinyl-Platten auf Cassette aufgenommen wurden.

Die Richter erklärten die Verfassungsbeschwerde nun aber für unzulässig, ohne in der Sache zu entscheiden. Gegen neue gesetzliche Regelungen muss die Verfassungsklage nämlich binnen eines Jahres erhoben werden. Diese Frist hätten die Plattenfirmen nicht eingehalten, so die Richter.

Nach Ansicht der Kläger begann die Frist erst im Januar 2008 zu laufen. Damals war eine Regelung in Kraft getreten, die es verbot, den Kopierschutz von CDs zu umgehen.

Die Richter stellten aber auf die vorige Urheberrechts-Reform ab. Im Jahr 2003 hatte der Bundestag klargestellt, dass auch digitale Privatkopien zulässig sind. Gegen diese Regelung hätte die Musikindustrie klagen müssen, auch wenn der Bundestag damals die Frage nach dem Kopierschutz offen ließ.

Ob das Recht auf digitale Privatkopien gegen das Grundgesetz verstößt, ist damit also noch nicht abschließend geklärt. Die Richter verweisen allerdings auf den "weiten Gestaltungsraum" des Gesetzgebers - was die Musikindustrie nicht zu weiteren Klagen ermutigen dürfte.

Az.: 1 BvR 3479/08

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9 Kommentare

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  • KO
    Kommentator (Das Original!)

    @kommentator:

    Zitat"Auf normalen Audio-CDs ist kein Kopierschutz. Deshalb muss man ihn für eine Privatkopie auch nicht umgehen und macht sich somit auch nicht wegen umgehen von Kopierschutz strafbar."

     

     

    Toll!

    Und der Kopierschutz verhindert das RECHT auf (digitale) Privatkopie.

    Bei Kassetten musste man nur n Stück Plastik rausbrechen, bei CDs/DVDs muss man mindestens diverse Programme (Cracks, KeyGens etc.) im Netz suchen.

     

    Schön waren die Zeiten als man nix als 2 Kassettenlaufwerke, audiocatalyst etc. brauchte, um ein guter Staatsbürger zu sein.

     

    Aber wo die "Moral" der Großkonzerne hinfällt...

     

    Cracking for Freedom!

     

    Kommentator.

     

    PS: Such Dir bitte nen neuen Nick.

    Kommentator ist für das Recht auf Privatkopie und damit gegen Kopierschutz.

  • K
    kommentator

    Zitat: "Nach Ansicht der Kläger begann die Frist erst im Januar 2008 zu laufen. Damals war eine Regelung in Kraft getreten, die es verbot, den Kopierschutz von CDs zu umgehen."

     

    Auf normalen Audio-CDs ist kein Kopierschutz. Deshalb muss man ihn für eine Privatkopie auch nicht umgehen und macht sich somit auch nicht wegen umgehen von Kopierschutz strafbar.

  • R
    redaktion

    Lieber Luftikus,

    ob jetzt in der Sache oder formal entschieden wurde - das Recht auf (digitale) Privatkopie blieb bisher erhalten. Natürlich wäre es noch möglich, es zusätzlich zu stärken, das mag ja sein.

  • MM
    moin moin

    Man kann/darf ja nicht mal seine gekaufte DVD auf seinen extra gekauften iPod mit Videofunktion kopieren, weil man die DVD dafür 'rippen' muss.

  • B
    Bigkelle

    @ Luftikus

     

    Recht ? in Deutschland? ja der Wiederspruch fällt mir auf!

     

    Es gibt Länder auf dieser Welt, für die "kopieren" ein Auszeichung für den "Kopierten" ist. Soll die "Musikindustrie" doch diese Länder verklagen.

     

    Guten Tag

  • S
    Speiche

    @Luftikus: ich sehe keinen Widerspruch. Die Aussagen treffen beide zu und sind kausal völlig in Ordnung. Ein Urteil wäre mir persönlich lieber gewesen. Aber der Status Quo bleibt (vorerst) erhalten.

  • P
    phunk

    Wahres Wort, Rob...

    Das "witzige" daran ist, dass dieses Geld dann im Nachhinein dazu verwendet wird, die bösen Raubmordkopierer zu verfolgen. Ständig heißt es, die Contentindustrie hätte zu lange geschlafen und ein völlig veraltetes Vertreibsmodell. Langsam bekommt man aber unweigerlich den Eindruck, als hätte sie das Vertreibsmodell inzwischen umgestellt.

    Jetzt wird nämlich Profit aus der Piraterie geschlagen. Warum noch CDs verkaufen? Lasst die Leute runterladen und verklagt sie!

    Ich meine, warum sollte man noch Geld aufwenden um wahre Musiker zu fördern oder ein zeitgemäßes Vertreibsmodell einzuführen? Man kann doch einfach auf das gute alte Urheberrecht pochen, die Kohle lieber in die Verfolgung von Piraten ivestieren und mit einer Welle an Abmahnungen gutes Geld verdienen! Wär doch toll, wenn sich jetzt niemand mehr mit "Privatkopie" rausreden könnte... Wenn ich mir die CD gekauft habe, muss ich mir eben die MP3s auch noch für 9,99 runterladen um sie unterwegs hören zu können.

     

    Sony, Universal, Warner, EMI... F***T EUCH!

  • L
    Luftikus

    "Das Recht auf eine digitale Privatkopie bei CDs bleibt erhalten. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. "

    versus

    "Die Richter erklärten die Verfassungsbeschwerde nun aber für unzulässig, ohne in der Sache zu entscheiden."

     

    Fällt euch der Widerspruch wenigstens selber auf?

  • R
    Rod

    Jeder, der in Deutschland einen PC kauft bezahlt über den PC-Preis bereits eine Urheberrechtsabgabe für das Kopieren von Medien.

     

    Wer beschreibbare CD-ROM oder DVDs kauft bezahlt auch hier über den Kaufpreis eine Urheberrechtsabgabe.

     

    WIR HABEN BEREITS BEZAHLT !!! Also ist Kopieren unser gutes Recht !!!