Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Privates Kopieren ist kein Verbrechen
Das Recht auf eine digitale Privatkopie bei CDs bleibt erhalten. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Eine Klage der Musikindustrie wurde abgelehnt.
Private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken - zum Beispiel von Büchern oder Schallplatten - sind schon seit langem zulässig. Dies regelt das Urheberrechtsgesetz in Paragraph 53. Voraussetzung ist, dass die Kopie nicht Erwerbszwecken dient.
Mehrere Plattenfirmen sahen darin jetzt einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf Eigentum. Sie führten die massiven Einbrüche beim Plattenverkauf auch darauf zurück, dass von CDs mit Hilfe von CD-Brennern Kopien in faktisch gleichbleibender Qualität möglich sind. Das sei früher nicht so gewesen, als Vinyl-Platten auf Cassette aufgenommen wurden.
Die Richter erklärten die Verfassungsbeschwerde nun aber für unzulässig, ohne in der Sache zu entscheiden. Gegen neue gesetzliche Regelungen muss die Verfassungsklage nämlich binnen eines Jahres erhoben werden. Diese Frist hätten die Plattenfirmen nicht eingehalten, so die Richter.
Nach Ansicht der Kläger begann die Frist erst im Januar 2008 zu laufen. Damals war eine Regelung in Kraft getreten, die es verbot, den Kopierschutz von CDs zu umgehen.
Die Richter stellten aber auf die vorige Urheberrechts-Reform ab. Im Jahr 2003 hatte der Bundestag klargestellt, dass auch digitale Privatkopien zulässig sind. Gegen diese Regelung hätte die Musikindustrie klagen müssen, auch wenn der Bundestag damals die Frage nach dem Kopierschutz offen ließ.
Ob das Recht auf digitale Privatkopien gegen das Grundgesetz verstößt, ist damit also noch nicht abschließend geklärt. Die Richter verweisen allerdings auf den "weiten Gestaltungsraum" des Gesetzgebers - was die Musikindustrie nicht zu weiteren Klagen ermutigen dürfte.
Az.: 1 BvR 3479/08
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Wahlprogramm der Union
Scharfe Asylpolitik und Steuersenkungen
Scholz stellt Vertrauensfrage
Traut mir nicht
Krise bei Volkswagen
1.000 Befristete müssen gehen
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“