Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Elterngeld bleibt unangetastet
Die Karlsruher Verfassungsrichter sagen: Es bleibt bei den Partnermonaten beim Elterngeld. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit sieht das Gericht nicht.
KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der sogenannten Vätermonate beim Elterngeld. Das geht aus einer Entscheidung vom Mittwoch hervor, in der eine Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für unzulässig erklärt wurde.
Das Landessozialgericht hielt es für verfassungswidrig, dass das Elterngeld nur dann 14 statt zwölf Monate lang gewährt wird, wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate die Kindesbetreuung übernimmt. Im Ausgangsverfahren hatte eine Mutter ein Jahr lang den Höchstsatz von 1800 Euro Elterngeld bezogen. Sie wollte das Kind, eine Frühgeburt, weiterhin betreuen, um einen Wechsel der Hauptbezugsperson zu vermeiden.
Das Gesetz gewährt aber nur dann 14 Monate lang Elterngeld, wenn der Partner mindestens zwei Monate lang die Betreuung übernimmt. Das Landessozialgericht hielt das für einen Eingriff in Ehe und Familie, zu dem der Staat nicht berechtigt sei. Es legte deshalb die Partnermonate zur verfassungsrechtlichen Prüfung Karlsruhe vor.
Eine Kammer des Ersten Senats erklärte die Vorlage jetzt einstimmig für unzulässig. Das Landessozialgericht habe sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichberechtigung auseinandergesetzt. Es sei "Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen", zitiert die Kammer die eigene Rechtsprechung. Sinn und Zweck der Partnermonate sei aber gerade gewesen, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern.
Das Landessozialgericht habe auch nicht erwogen, ob mit den Vätermonaten "gesellschaftliche Vorurteile, insbesondere in der Arbeitswelt, abgebaut werden könnten" und geringere Aufstiegschancen für Frauen wegen Kinderbetreuungszeiten teilweise ausgeglichen werden könnten, so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Schließlich habe das Gericht auch nicht vorgetragen, dass die Vätermonate zur Erreichung dieses Ziels "evident ungeeignet wären." Dies sei angesichts der Entwicklung auch kaum möglich. Denn laut Statistischem Bundesamt habe sich der Anteil der Väter, die Elterngeld beantragen zwischen 2007 und 2009 von 15, 4 auf 23, 9 Prozent erhöht. Diese Daten ließen "eine Steigerung der Akzeptanz der Wahrnehmung von Familienarbeit durch die Väter", und damit ein Erreichen des gesetzlichen Zwecks, "zumindest als möglich erscheinen", so die mit zwei Verfassungsrichtern und einer Verfassungsrichterin besetzte Kammer.
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