■ Entschädigung: „Nicht notwendig“
Bonn (dpa) – Die Bundesregierung hält eine besondere gesetzliche Entschädigungsregelung für Deutsche, die im Ausland Opfer einer Gewalttat wurden, nicht für erforderlich. Sie verwies auf die bereits bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungen in der Bundesrepublik, auf die Möglichkeiten zur Privatabsicherung sowie auf die Unterstützungen durch das Bundessozialhilfegesetz. Gegen eine Entschädigungsregelung bestünden sowohl rechtliche als auch „gravierende haushaltspolitische“ Bedenken. Sie laufe auf eine „Sozialisierung privater Risiken“ hinaus.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen