■ Entschädigung: Nicht einzuklagen
Berlin (dpa) – Ehemalige DDR- Häftlinge können die Auszahlung ihrer Entschädigung nicht einklagen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht gestern in einem Beschluß betont (Az.: 26 A 11/95). Grund sei, daß nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen die Gelder nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitgestellt würden. Die Gerichte hätten keine Möglichkeit, über diese Vorschriften hinwegzugehen, hieß es.
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