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■ RECHTEntschädigung für enteignete Juden

Washington (afp) — Juden, die nach 1949 von der Regierung der DDR enteignet worden sind, haben das Recht, noch bis zum 13. Oktober Anspruch auf ihren Besitz anzumelden. Darauf wies am Dienstag der Jüdische Weltkongreß in einer Erklärung in Washington hin. Wie es weiter hieß, existiert in dem betreffenden Gesetz auch eine Klausel zur Regelung von Schäden, die durch die Verfolgung der Juden durch die Nazis vom 30. Juni 1933 und dem 8. Mai 1945 entstanden sind.

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