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Enteignete abgewiesen

KARLSRUHE ap ■ Die gesetzlichen Änderungen zur Entschädigung von Alteigentümern in der DDR können jetzt in Kraft treten. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe hat den Antrag betroffener früherer Landbesitzer auf einen vorläufigen Stopp einstimmig abgelehnt. Durch das neue Gesetz erhalten Alteigentümer, die ihr enteignetes Grundstück wegen redlichen Erwerbs Dritter nicht mehr zurückbekommen, nur noch eine Geldentschädigung.

Bisher hatten sie Anspruch auf ein Ersatzgrundstück, das der Bund bezahlte. In der gestrigen Entscheidung einer Kammer heißt es, der Bund würde mit Milliarden belastet, wenn die am 7. Juli 2000 vom Bundestag verabschiedete Neuregelung nicht in Kraft treten könne. Anhängig ist vor einer anderen Kammer noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das frühere Vermögensausgleichsgesetz.

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